WICHTIGE INFOS FÜR DICH ALS UNSEREN FAHRGAST
Fundsachen
Falls du etwas im Bus vergessen hast, wie zum Beispiel deinen Regenschirm, dein Portemonnaie oder deine Jacke, kannst du dich per Mail oder telefonisch bei uns erkundigen, ob wir deinen Gegenstand gefunden haben. Wir bewahren alle Fundsachen für eine gewisse Zeit in unserem Fundbüro auf.
Die Aufbewahrungszeit im Betrieb Buxtehude beträgt 4 Wochen. Anschließend werden die Fundsachen dem örtlichen Fundbüro übergeben.
Um zu prüfen, ob wir deinen verlorenen Gegenstand gefunden haben, teile uns bitte folgende Informationen mit:
- Tag und Uhrzeit
- Buslinie
- Genaue Beschreibung des verlorenen Gegenstands (Farbe, Größe, Marke, besondere Merkmale)
Melde dich bei uns:
Betrieb Stade
Betrieb Buxtehude
Häufig gestellte Fragen
Nein, du bekommst deinen verlorenen Gegenstand natürlich kostenlos zurück.
Du kannst eine andere Person mit der Abholung bevollmächtigen. Den Versand von Fundsachen bieten wir nicht an.
Massenfundsachen wie Kleidung, Regenschirme, Rucksäcke, Turmbeutel etc. werden maximal 6 Wochen aufbewahrt. Wertgegenstände wie Mobiltelefone, Geldbörsen, Schmuck und Uhren, werden maximal 6 Monate aufbewahrt. Nach dem Ende der Aufbewahrungsfrist werden die Sachen entsorgt oder an caritative Einrichtungen gegeben.
Diese werden an die Behörde geschickt, die das Dokument ausgestellt hat.
Diese werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist datenschutzkonform vernichtet.
Der Abgleich kann durch einen Zweitschlüssel erfolgen oder durch möglicherweise vorhandene Seriennummern. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden Schlüssel vernichtet.
- Verderbliche Lebensmittel.
- Gefüllte Brot- und Getränkebehälter.
- Stark verschmutzte und übelriechende Gegenstände.
Immer up to date auf unseren Social Media-Kanäle
Überall und jederzeit: Über unsere Social-Media-Kanäle verpasst du keine unserer Neuigkeiten mehr und bist jederzeit rund um unseren Busverkehr im Landkreis Stade auf dem Laufenden.
Dein Recht als Fahrgast
Die EU-Verordnung Nr. 181/2011 legt fest, welche Rechte Busreisende haben. Die meisten davon gelten für den Buslinienfernverkehr (ab 250 km).
Einzelne Rechte gelten aber auch für Fahrgäste im Linienverkehr unter 250 km:
- Diskriminierungsfreie Beförderungsbedingungen
- Beförderung von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität ohne Aufpreis sowie finanzielle Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen
- Angemessene Information während der gesamten Fahrt und allgemeine Information über die Fahrgastrechte der EU-Verordnung Nr. 181/2011
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
- Möglichkeit die nationalen Durchsetzungsstellen anzurufen
Und für Fahrgäste im Gelegenheitsverkehr (z.B. Ausflugsfahrten)
- Diskriminierungsfreie Beförderungsbedingungen
- Entschädigung und Hilfen bei Unfällen
- Finanzielle Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität
Weitere Informationen zu den Fahrgastrechten im Busverkehr gibt es auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes.
Anregungen, Hinweise und Fragen nehmen wir gerne über unser Kontaktformular entgegen. Damit wir dein Anliegen schnell bearbeiten können, benötigen wir möglichst genaue Angaben:
- Datum
- Uhrzeit
- Buslinie
- Ort
Jede Anfrage wird ernst genommen, geprüft und beantwortet. Deshalb bitten wir um dein Verständnis, wenn du nicht sofort eine Antwort bekommst.
Wenn du mit unserer Antwort nicht einverstanden bist oder glaubst, dass wir deine Fahrgastrechte verletzt haben, kannst du dich an die SNUB – Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle e.V. wenden. Die Schlichtungsstelle vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Fahrgästen und Verkehrsunternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs mit dem Ziel einer außergerichtlichen Streitbeilegung.
SNUB – Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle e. V.
Postfach 6025
30060 Hannover
Streitbeilegungsverfahren
Wir weisen darauf hin, dass wir nicht bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.