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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DAS DEUTSCHLANDTICKET

Verkauf des Deutschlandticket-Abonnements als Handyticket (im folgenden Deutschlandticket genannt) über den Online-Ticketshop der KVG Stade GmbH & Co. KG (im folgenden KVG GmbH genannt)

 

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von Deutschlandtickets über den Onlineshop der KVG GmbH. Sie ergänzen die Allgemeinen Beförderungsbestimmungen, Tarifbestimmungen und Datenschutzerklärung.  

Das Deutschlandticket ist ein bundesweit geltendes Abonnement für den öffentlichen Personennahverkehr (Nahverkehrszüge und S-Bahnen, Straßen -und U-Bahnen, Busse) und gilt ganztägig in allen in Deutschland verkehrenden öffentlichen Nahverkehrsmitteln in der 2. Klasse. Das Deutschlandticket lässt, bis auf Kinder unter 6 Jahren, keine Mitnahme weiterer Personen zu und gilt nicht für die Fernverkehrszüge (ICE, IC/EC) und Angebote anderer Anbieter (z.B. Flixtrain, Fernbuslinien – Flixbus) und in Verkehrsmitteln, die überwiegend zu touristischen oder historischen Zwecken betrieben werden. Das Deutschlandticket wird jederzeit kalendermonatlich, mindestens für die Dauer eines Monats, ausgestellt. Vertragspartner können nur natürliche Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres und unbeschränkt geschäftsfähig sein. Für Minderjährige haben ihre gesetzlichen Vertreter zu handeln. Sind Vertragspartner und Ticketnutzer verschiedene Personen, wird das Deutschland-Ticket auf den Ticketnutzer ausgestellt.

 

2. Anmeldung/ Anlegen eines Kundenkontos

Das Deutschlandticket ist als digitales, monatlich kündbares Abo-Angebot erhältlich. Das Deutschlandticket ist online bei der KVG GmbH zu beantragen. Um ein Deutschlandticket im Online-Ticketshop der KVG GmbH erwerben zu können, sind die folgende Voraussetzungen notwendig:

Der Kunde muss auf der Internetseite my-ticket.shop im Kaufprozess die nachfolgenden Schritte durchlaufen und die abgefragten Daten wahrheitsgemäß und vollständig angeben:

Schritt 1 – Angabe des Ticketnutzers

  • Vorname
  • Název
  • Geburtsdatum
  • E-Mail-Adresse des Ticketnutzers
  • Auswahl des Starttermins  

Schritt 2 – Angabe des Rechnungsempfängers

  • Name und vollständige Adresse
  • E-mailová adresa  
  • Bankverbindung mit IBAN  
  • Zustimmung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen, Datenschutzerklärung sowie Tarifbestimmungen
  • Zustimmung auf Verzicht des Widerrufsrechts zur sofortigen Ausführung des Vertrages

Wichtig: Zu der im Schritt 2 angegebenen E-Mail-Adresse, die abweichen kann von der E-Mail-Adresse des Ticketnutzers, wird automatisch ein Kundenkonto angelegt, über welches das Abo bzw. die Abos, die Laufzeiten, Zahlungsarten und persönlichen Daten im Weiteren vom Benutzer editiert werden können.

Die vorgenannten Schritte 1 und 2 können optional auch andersrum durchgeführt werden, indem sich der Kunde über den „Login“-Button zunächst ein Kundenkonto anlegt.

Im Rahmen der Bestellung bzw. Eröffnung eines Kundenkontos für den Online-Ticketshop hat der Kunde die vorliegenden AGB, die Datenschutzbestimmungen sowie die geltenden Tarif- und Beförderungsbedingungen des Deutschlandtickets sowie den Widerrufsverzicht zur sofortigen Ausführung des Vertrages zu bestätigen.  

Der Kunde verpflichtet sich, für die Vertragsbeziehung wesentliche Daten (insbesondere Name, Adresse und E-Mail-Adresse) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Kundenbereich entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, so sind die KVG GmbH berechtigt, den Kunden die dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.  

Die KVG GmbH weist darauf hin, dass die Speicherung des Deutschlandtickets auf PCs/Laptops (z.B. als PDF-Datei) nicht möglich ist. Im Rahmen der Antragsprüfung erfolgt eine Bonitätsprüfung. Die Bewilligung eines Antrags ist abhängig vom Ergebnis dieser Prüfung. Nach positiver Prüfung des Abo-Antrags erfolgt die Bereitstellung des Deutschlandtickets. Mit der Anmeldung stimmt der Kunde der Überprüfung seiner Bonität zu.

Sollte die Abbuchung der fälligen Beträge nicht möglich sein behält sich die KVG GmbH vor, den Vertrag automatisch zu kündigen und die Ticketausgabe zu stoppen. Bestehende Forderungen bleiben hiervon unberührt.

 

3. Erwerb und Nutzung von Deutschlandticket

Mit der Bestellung eines Deutschlandtickets gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Abonnementvertrags ab. Die Bestellung erfolgt durch das Klicken der Schaltfläche „Jetzt abonnieren“ im KVG-Ticketshop auf der Internetseite mein-ticket.shop.de. Mit Bestellung wird dem Kunden automatisch ein Kundenkonto auf die E-Mailadresse des Rechnungsempfängers erstellt. Mit Auswahl des Buttons „Jetzt abonnieren“ gibt der Kunde eine verbindliche, unwiderrufbare zahlungspflichtige Bestellung für das Deutschlandticket-Abonnement auf. Mit Bestellabschluss erhält der Kunde eine Übersicht über die von ihm eingegebenen Daten. Die Bestellung wird, sofern technisch möglich, automatisiert durch die KVG GmbH verarbeitet.

Der Kaufpreis ist sofort fällig. Das Einziehen der fälligen Beträge erfolgt zum Monatsanfang, bei untermonatlichen Bestellungen für den laufenden Monat kann auch ein direkter Einzug erfolgen.

Die KVG GmbH kann einen jederzeitigen und ununterbrochenen Online-Ticketshop nicht garantieren. Das im Online-Ticketshop angebotene Deutschlandticket stellt kein verbindliches Angebot i.S.d. §§ 145 ff. BGB dar, vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer verbindlichen, zahlungspflichtigen Bestellung, der Vertrag über das Abonnement kommt erst mit der Annahme/Bestätigung der Bestellung durch KVG GmbH zustande.

Das Deutschlandticket ist personalisiert, nicht übertragbar und gelten nur in Verbindung mit einem amtlichen, gültigen Lichtbildausweis für die auf dem Deutschlandticket angegebene Person. Der Beförderungsvertrag kommt mit dem Verkehrsunternehmen zustande, dessen Verkehrsmittel jeweils genutzt wird. Vor dem Einsteigen in ein Fahrzeug der leistungserbringenden Verkehrsunternehmen ist es erforderlich, dass der Kunde das Deutschlandticket erworben hat und sich vor Fahrtantritt überzeugt, dass es sich um ein gültiges Deutschlandticket handelt.  

Das Deutschlandticket wird als „wallet-Link“ zum Download in die Wallet von Mobiltelefonen mit Android- oder IOS-Betriebssystem bereitgestellt. Es muss zum Zwecke der Kontrolle auf dem Display eines mobilen Endgeräts angezeigt werden können. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betriebsbereitschaft des mobilen Endgeräts sowie die vollständige Anzeige des Inhalts des Deutschlandtickets zum Zwecke der Überprüfung durch das Kontrollpersonal.  

Das mobile Endgerät muss während der Fahrt stets mitgeführt werden und auf Verlangen dem Fahrpersonal und Prüfpersonal des Verkehrsunternehmens vorgezeigt werden. Bei Vorliegen einer Beanstandung besteht die Möglichkeit, dass personenbezogene Daten zur weiteren Bearbeitung an dasjenige Verkehrsunternehmen weitergeleitet werden, welches die Kontrolle ausgeführt hat. Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen (Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b) DSGVO). Weiterhin erfolgt die Verarbeitung aus berechtigtem Interesse der KVG GmbH sowie des die Kontrolle durchführenden Verkehrsunternehmen zur Sicherung der Fahrgeldeinnahmen (Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f) DSGVO). Ohne Bereitstellung der Daten kann kein Deutschlandticket genutzt werden.

Im Falle technischer Ausfälle, Störungen oder eines leeren Akkus, die dazu führen, dass der Nachweis des Deutschlandtickets bei einer Kontrolle nicht erbracht werden kann, wird dies als Reise ohne gültiges Deutschlandticket betrachtet. Sofern während der Fahrscheinkontrolle festgestellt wird, dass der Kauf nach Beginn der Fahrt erfolgt ist, wird dies als Fahrt ohne gültigen Fahrschein gewertet. Es ist zu beachten, dass nur das aus der wallet geöffnete Ticket als gültig anerkannt wird: Screenshots, Bildschirmvideos oder ähnliche Nachweise, selbst von gültigen Tickets, berechtigen nicht zur Inanspruchnahme von Beförderungsleistungen.

Sollte das Deutschlandticket nicht zugänglich sein oder sollte es zu einer falschen oder unvollständigen Übertragung kommen, ist es die Pflicht des Kunden, vor Beginn der Fahrt ein gültiges Ticket auf anderem Wege zu erwerben. Bei einer irrtümlichen Doppelbuchung kann der Kunde Kontakt aufnehmen mit folgender Adresse: 

info@mein-ticket.shop

Následné osobní předložení jízdenky Deutschlandticket v kanceláři/administraci dopravního podniku je možné do jednoho týdne. Při včasném předložení platné jízdenky bude zvýšené jízdné sníženo.

 

4. Ausschluss des Widerrufsrechts

Ein ausgegebenes Deutschlandticket kann ab der Bereitstellung nicht zurückgegeben, erstattet, widerrufen oder storniert werden.

Das Widerrufsrecht und Rückgaberecht besteht nicht beim Erwerb von Deutschlandticket, da gemäß § 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB die Vorschriften für Fernabsatzverträge keine Anwendung auf Verträge über die Beförderung von Personen finde.

 

5. Kündigung

Das Deutschlandticket wird jeweils zum 1. eines Monats, mindestens für die Dauer eines Monats, ausgestellt. Der jeweilige Vertrag ist monatlich kündbar. Der Kunde ist berechtigt, das Deutschlandticket spätestens bis zum 10, des Vormonats für den Folgemonat im Kundenportal online zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich das Abonnement stillschweigend um einen weiteren Monat.  

Es besteht kein Entschädigungsanspruch für Zeiträume, in denen das Deutschlandticket nicht genutzt wurde.  

Bei einem Zahlungsverzug behält sich die KVG GmbH das Recht vor, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und den Fall zur weiteren Bearbeitung an ein Inkassounternehmen weiterzuleiten.

Mit der Benachrichtigung der KVG GmbH über den Tod des Deutschlandticketnutzers wird der Vertrag beendet und das Deutschlandticket deaktiviert.

 

6. Zahlungsverfahren und Abtretungsanzeige

Abtretungsanzeige

Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Deutschlandticket erfolgt durch das Finanzunternehmen, die je nach Zahlungsart und auch in Zukunft variieren können, an welche sämtlichen Entgeltforderungen einschließlich des Anspruches auf Erstattung etwaiger Gebühren verkauft und abgetreten wurden. Das Finanzunternehmen ist Drittbegünstigter der nachfolgenden Bestimmungen und ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im Namen der KVG GmbH und/oder im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

Zahlarten und Abrechnungen

Für die Zahlung der gebuchten Deutschlandtickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Zahlverfahren besteht nicht. Alle Zahlverfahren stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.

  •     Als Zahlart steht aktuell das SEPA-Lastschriftverfahren zur Verfügung

Andere Zahlverfahren sind nicht möglich, für die Zukunft schließt die KVG GmbH jedoch nicht aus, weitere Zahlverfahren zu etablieren. Für die Zahlung ist die Angabe persönlicher Daten und Angaben zum jeweiligen Bezahlverfahren erforderlich.

Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren

Bei Wahl dieses Zahlverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse in Deutschland, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für erworbene Ticket erforderlich. Diese Zahlart kann nur bei einer Registrierung (Eröffnung eines Kundenkontos erfolgt automatisch im Bestellprozess) im Ticketshop der KVG GmbH genutzt werden. Die Bankverbindung wird geschützt im System des Finanzunternehmens gespeichert, damit der Kunde das SEPA-Lastschriftverfahren wiederholt nutzen kann, ohne bei jedem Kauf die Bankverbindung erneut eingeben zu müssen. Bei Auswahl dieses Zahlverfahrens ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen AGB das Finanzunternehmen, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die vom Finanzunternehmen auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Fall, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, versichert der Kunde durch die Eingabe der Daten, die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegen zu haben.

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber, BIC und IBAN) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular online oder im Webshop einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch das Finanzunternehmen über Einziehungstag und -betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung.  

Der Kunde hat sicherzustellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Bankdaten oder Widerspruch – scheitern, so ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung bzw. für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, sodass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren der Bank zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können Die KVG GmbH sowie das Finanzunternehmen oder beauftragte Inkassounternehmen sind berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Der Kunde verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, der Gläubigerbank und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts kann der Kunde erneut ein Abonnement abschließen und im Rahmen der neuen Bestellung ein neues Lastschriftmandat erteilen. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, so ist der Kunde verpflichtet, zusätzlich zu dem Kaufpreis des gekauften Tickets die angefallenen Fremdgebühren zu tragen. Die KVG GmbH sowie das Finanzunternehmen oder beauftragte Inkassounternehmen sind berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren besteht nicht.

 

7. Datenschutz

Detaillierte Informationen stehen in den Datenschutzinformationen nach Art. 13 bzw. 14 DS-GVO unter folgenden Internetadresse zur Verfügung:

Die während des Registrierungsprozesses vom Kunden bereitgestellten persönlichen Daten sowie alle damit verbundenen Aktualisierungen, zusätzlich zu den während des Kaufprozesses gespeicherten Informationen, werden in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) durch die KVG GmbH und die der KVG GmbH zugehörigen Unternehmensgruppe verarbeitet. Die für den Zahlungsvorgang relevanten Daten werden ausschließlich vom zuständigen Finanzunternehmen gespeichert.

 

8. Kündigung des Kundenkontos

Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der KVG GmbH bezüglich seines Kundenkontos jederzeit ohne Begründung und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden. Diese Kündigung kann der Kunde selbstständig im Kundenkonto vornehmen. Etwaige offene Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber der KVG GmbH, zum Beispiel aus noch nicht beglichenen Kosten, werden von dieser Kündigung nicht berührt und bleiben bestehen. Die KVG GmbH ist ihrerseits befugt, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen schriftlich per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse zu kündigen. Eine solche ordentliche Kündigung durch die KVG GmbH kann insbesondere dann erfolgen, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von einem oder mehreren Jahren keine Tickets über das Kundenkonto erworben hat und keine Änderungen an den Vertragsdaten vorgenommen wurden.

Die KVG GmbH behält sich das Recht vor, das Kundenkonto unter bestimmten Umständen außerordentlich und mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Dies kann insbesondere dann geschehen, wenn der Kunde:

  • bei der Registrierung falsche Daten angegeben hat,
  • gegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt,
  • im Rahmen der Nutzung von HandyTickets die Rechte Dritter, insbesondere der beauftragten Dienstleister, verletzt,
  • wenn ein anderweitiger wichtiger Grund vorliegt, der es für die KVG GmbH aufgrund von Vertrauensverlust unzumutbar macht, die Geschäftsbeziehungen fortzusetzen, z.B. im Falle von Manipulationen.

Die Form der außerordentlichen Kündigung richtet sich entsprechend nach Abs. 1.

Mit dem Inkrafttreten der Kündigung kann der Kunde ab diesem Zeitpunkt keine Handytickets mehr erwerben oder verwenden. Mit Löschung oder während einer Sperrung des Kundenkontos ist der Kunde nicht berechtigt den internetbasierten Verkaufsdienst zu benutzen.

 

9. Sperrung

Der Kunde trägt die vollumfängliche Verantwortung für die Sicherheit seiner Zugangsdaten, einschließlich Nutzername und Passwort, und ist dazu verpflichtet, diese vor einer unbefugten Nutzung durch Dritte zu schützen. Dies beinhaltet insbesondere die Geheimhaltung des Passwortes.

Bei einem Verlust oder Diebstahl des zur Online-Transaktion genutzten mobilen Endgeräts ist der Kunde unverzüglich dazu verpflichtet, sein persönliches Passwort im zugehörigen Login-Bereich zu ändern, um einen potenziellen Missbrauch effektiv auszuschließen.

Sobald der Kunde einen Missbrauch seines Kundenkontos feststellt, ist er unverzüglich dazu verpflichtet, diesen Umstand entweder per E-Mail oder über die bereitgestellte Kundentelefonnummer zu melden.

Kontaktdaten Kundenservice

info@mein-ticket.shop

Der Kunde haftet bis zum Eingang der entsprechenden Meldung für alle bis dahin entstandene Verbindlichkeiten. Nach Erhalt der Meldung sichert die KVG GmbH dem Kunden während ihrer regulären Geschäftszeiten Unterstützung zu, indem sie umgehend das betreffende Kundenkonto für die Nutzung von Handytickets sperrt.

Im Falle einer durch ein Verkehrsunternehmen oder einen Dienstleister festgestellten missbräuchlichen Nutzung, wird das Kundenkonto unverzüglich gesperrt. Die Information über die Sperre erfolgt per E-Mail. Bis zum Zeitpunkt der Sperrung gilt jeder Ticketkauf oder jede Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die über das Kundenkonto abgewickelt wurden, als vom Kunden initiiert.

Im Falle einer Störung des Zahlungsverkehrs jeglicher Art verbleibt das Kundenkonto des Kunden bis zur vollständigen Begleichung der ausstehenden Forderungen in einem gesperrten Zustand. Über die erfolgte Sperrung wird der Kunde mittels eines Mahnschreibens durch den Finanzdienstleister informiert. In solchen Fällen können für den Kunden zusätzliche Kosten, wie beispielsweise Mahngebühren, verursachen. 

 

10. Rechtliche Vorgaben zur Streitbeilegung

Die KVG GmbH informiert gemäß § 36 f. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), dass sie derzeit nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt. Die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission steht unter dem folgenden Link zur Verfügung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

 

11. Schlussbestimmungen

Im Hinblick auf Erklärungen und rechtliche Transaktionen, bei denen Datum und/oder Uhrzeit eine wesentliche Rolle spielen, sind das auf dem Server angezeigte Datum sowie die Uhrzeit als bindend zu betrachten. Die im Rahmen des Vertragsabschlusses genutzte Kommunikationssprache ist Deutsch.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.  

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, wenn sich bei der Durchführung oder in der Auslegung der AGB eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Die Schriftform im Sinne dieser AGB wird auch durch E-Mail gewahrt.