ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.kvg-bus.de.
Wir sind bemüht unsere Website nach den Rechtsvorschriften der europäischen Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umzusetzen. Das entspricht den weitgehenden Standard der „Web Content Accessibility Guidelines 2.1“ (WCAG 2.1 bis Level AA).
Erstellung der Erklärung und Vereinbarkeit der Anforderungen
Die Barrierefreiheitserklärung wurde zuletzt am 26. Juni 2025 aktualisiert. Die Bewertung der Zugänglichkeit erfolgte im Rahmen einer Selbstüberprüfung. Auf Grundlage dieser Analyse erfüllt die Website die zuvor genannten Anforderungen nur teilweise, da einzelne Inhalte noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt sind.
Nicht barrierefreie Inhalte und Einschränkungen
Videos
Unsere Videos auf der Website sind nicht nach den neuen Standards aufgenommen worden und enthalten keinen Untertitel. Bei zukünftigen Projekten wird dieses beachtet.
Bilder mit Alternativtext
Die Erstellung der Alternativtexte ist derzeit in Arbeit.
Dynamische Inhalte
FAQ-Akkordeons oder andere dynamische Inhalte sind nicht mit einem Screenreader vollständig bedienbar.
Bildkontrast und veränderbare Schrittgröße
An den meisten Stellen unserer Website steht ein ausreichender Bildkontrast zur Verfügung. Die explizite Einstellung eines hohen Bildkontrastes und der Schriftgröße ist derzeit in Planung.
Überschriftenstruktur
Weitestgehend ist auf der Website eine strukturierte Überschriftenstruktur zu finden. Wir befinden uns trotz dessen in der Prüfung, um ein vollständiges Ergebnis zu liefern.
PDF-Dokumente
Unsere Fahrpläne und Liniennetzpläne sind nicht barrierefrei darstellbar.
Verlinkungen
Wir garantieren bei Verlinkungen zu externen Websites nicht, dass diese barrierefrei sind.
Lesbarkeit
Wir haben versucht unseren Inhalt in einfacher Sprache zu formulieren. Eine Übersetzung in leichter Sprache ist derzeit nicht geplant.
Feedbackmöglichkeit und Kontakt zur Meldung von Barrieren
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder benötigen Sie Informationen, die nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie sich gerne an uns wenden:
Wir bemühen uns, Ihre Hinweise zeitnah zu prüfen und Ihnen eine Rückmeldung zu geben.
Schlichtungsstelle
Sollten Sie uns Hinweise zur Barrierefreiheit gegeben haben und nach spätestens sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, haben Sie das Recht, die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) anzurufen.
Ziel des Schlichtungsverfahrens ist es, gemeinsam eine außergerichtliche Lösung für das Problem zu finden.
Schlichtungsverfahren nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellunggesetz (NBGG).