{"version":"1.0","provider_name":"KVG Harburg","provider_url":"https:\/\/kvg-bus.de\/harburg\/pl","title":"F\u00fcr den Fahrgast - KVG Harburg","type":"rich","width":600,"height":338,"html":"<blockquote class=\"wp-embedded-content\" data-secret=\"X3tB7DPwZ9\"><a href=\"https:\/\/kvg-bus.de\/harburg\/pl\/service\/fuer-den-fahrgast\/\">Dla pasa\u017cera<\/a><\/blockquote><iframe sandbox=\"allow-scripts\" security=\"restricted\" src=\"https:\/\/kvg-bus.de\/harburg\/pl\/service\/fuer-den-fahrgast\/embed\/#?secret=X3tB7DPwZ9\" width=\"600\" height=\"338\" title=\"&#8222;F\u00fcr den Fahrgast&#8221; &#8212; KVG Harburg\" data-secret=\"X3tB7DPwZ9\" frameborder=\"0\" marginwidth=\"0\" marginheight=\"0\" scrolling=\"no\" class=\"wp-embedded-content\"><\/iframe><script type=\"text\/javascript\">\n\/* <![CDATA[ *\/\n\/*! 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Egal ob Anregung oder Lob &#8211; dein Feedback hilft uns den Busverkehr zu verbessern. Du kannst uns telefonisch oder per E-Mail erreichen. Noch leichter macht es dir unser Kontaktformular, mit dem du uns schnell und unkompliziert dein Anliegen schildern kannst. ZUM KONTAKTFORMULAR So kannst du uns erreichen Kontaktformular info@kvg-bus.de 04105 5720-0 mo &#8211; do 7 &#8211; 17 Uhr | fr 7 &#8211; 15 Uhr Fundsachen &#8211; Unser Online-Fundb\u00fcro Etwas im Bus vergessen?In unserem Online-Fundb\u00fcro kannst du nach Fundsachen suchen und pr\u00fcfen, ob dein Gegenstand bei uns abgegeben wurde.Wird er gefunden, erh\u00e4ltst du dort alle Informationen zur Abholung. Die Aufbewahrungszeit im Betrieb Hittfeld betr\u00e4gt 3 Wochen. Anschlie\u00dfend werden die Fundsachen dem \u00f6rtlichen Fundb\u00fcro \u00fcbergeben. ZUM ONLINE-FUNDB\u00dcRO H\u00e4ufig gestellte Fragen Muss ich f\u00fcr die Aush\u00e4ndigung meiner Fundsache etwas bezahlen? Nein, du bekommst deinen verlorenen Gegenstand nat\u00fcrlich kostenlos zur\u00fcck. Wie kann ich mein Eigentum zur\u00fcckerlangen, wenn ich es nicht pers\u00f6nlich abholen kann? Du kannst eine andere Person mit der Abholung bevollm\u00e4chtigen. Den Versand von Fundsachen bieten wir nicht an. Wie lange werden Fundsachen aufbewahrt und was passiert danach? Massenfundsachen wie Kleidung, Regenschirme, Rucks\u00e4cke, Turmbeutel etc. werden maximal 6 Wochen aufbewahrt.\u00a0Wertgegenst\u00e4nde wie Mobiltelefone, Geldb\u00f6rsen, Schmuck und Uhren, werden maximal 6 Monate aufbewahrt. Nach dem Ende der Aufbewahrungsfrist werden die Sachen entsorgt oder an caritative Einrichtungen gegeben. Was passiert mit Ausweisen \/ Personaldokumenten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist? Diese werden an die Beh\u00f6rde geschickt, die das Dokument ausgestellt hat. Was passiert mit gefundenen EC- oder Kreditkarten, PAYBACK-Karten, Mitgliederausweisen etc. nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist? Diese werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist datenschutzkonform vernichtet. Wie kann ich mein Eigentum an einem Schl\u00fcssel nachweisen und was passiert mit Schl\u00fcsseln nach der Aufbewahrungsfrist? Der Abgleich kann durch einen Zweitschl\u00fcssel erfolgen oder durch m\u00f6glicherweise vorhandene Seriennummern. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden Schl\u00fcssel\u00a0vernichtet. Welche Fundsachen werden nicht aufgehoben? Verderbliche Lebensmittel. Gef\u00fcllte Brot- und Getr\u00e4nkebeh\u00e4lter. Stark verschmutzte und \u00fcbelriechende Gegenst\u00e4nde. Immer up to date auf unseren Social Media-Kan\u00e4le \u00dcberall und jederzeit: \u00dcber unsere Social-Media-Kan\u00e4le verpasst du keine unserer Neuigkeiten mehr und bist jederzeit rund um unseren Busverkehr im Landkreis Harburg auf dem Laufenden. ZU INSTAGRAM ZU WHATSAPP Dein Recht als Fahrgast Die EU-Verordnung Nr. 181\/2011 legt fest, welche Rechte Busreisende haben. Die meisten davon gelten f\u00fcr den Buslinienfernverkehr (ab 250 km). Einzelne Rechte gelten aber auch f\u00fcr Fahrg\u00e4ste im Linienverkehr unter 250 km: Diskriminierungsfreie Bef\u00f6rderungsbedingungen Bef\u00f6rderung von behinderten Menschen und Personen mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t ohne Aufpreis sowie finanzielle Entsch\u00e4digung bei Verlust oder Besch\u00e4digung von Mobilit\u00e4tshilfen Angemessene Information w\u00e4hrend der gesamten Fahrt und allgemeine Information \u00fcber die Fahrgastrechte der EU-Verordnung Nr. 181\/2011 Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens M\u00f6glichkeit die nationalen Durchsetzungsstellen anzurufen Und f\u00fcr Fahrg\u00e4ste im Gelegenheitsverkehr (z.B. Ausflugsfahrten) Diskriminierungsfreie Bef\u00f6rderungsbedingungen Entsch\u00e4digung und Hilfen bei Unf\u00e4llen Finanzielle Entsch\u00e4digung bei Verlust oder Besch\u00e4digung von Mobilit\u00e4tshilfen von behinderten Menschen und Personen mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t Weitere Informationen zu den Fahrgastrechten im Busverkehr gibt es auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes. Anregungen, Hinweise und Fragen nehmen wir gerne \u00fcber unser Kontaktformular entgegen. Damit wir dein Anliegen schnell bearbeiten k\u00f6nnen, ben\u00f6tigen wir m\u00f6glichst genaue Angaben: Datum Uhrzeit Buslinie Ort Jede Anfrage wird ernst genommen, gepr\u00fcft und beantwortet. Deshalb bitten wir um dein Verst\u00e4ndnis, wenn du nicht sofort eine Antwort bekommst. Wenn du mit unserer Antwort nicht einverstanden bist oder glaubst, dass wir deine Fahrgastrechte verletzt haben, kannst du dich an die SNUB &#8211; Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle e.V. wenden. Die Schlichtungsstelle vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Fahrg\u00e4sten und Verkehrsunternehmen des \u00f6ffentlichen Personennahverkehrs mit dem Ziel einer au\u00dfergerichtlichen Streitbeilegung. SNUB \u2013 Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle e. V.Postfach 602530060 Hannover 0511 16689620-00 kontakt@nahverkehr-snub.de Streitbeilegungsverfahren Wir weisen darauf hin, dass wir nicht bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.\u00a0 Wie gut gef\u00e4llt dir unsere Website?HerausragendVorwiegend gutNeutralNicht gutFurchtbarAuf welcher Seite befindest du dich?(erforderlich) M\u00f6chtest du uns sonst noch etwas sagen?"}